Aussendienst ohne Fahrerlaubnis?

Woran merkt man, dass Deutschland eine Nation der Autofahrer ist? An dem Slogan „Frei Fahrt für freie Bürger“, welcher zum Ausdruck bringen soll, dass man hierzulande auf der Autobahn so schnell fahren kann, wie man möchte? Das mag zumindest theoretisch gelten. Denn auf vielen Autobahnstrecken ist gibt es eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit. Und dort wo man in der Tat so schnell fahren könnte, wie man möchte, herrscht oft so dichter Verkehr, dass es auch nicht geht.

In England wird es richtig teuer

Ich finde man merkt Deutschland die Autofahrernation vielmehr am teilweise lächerlich harmlosen Bußgeldkatalog an. In den meisten anderen europäischen Ländern wird man für Verkehrsverstöße wesentlich härter bestraft, als in Deutschland. Nehmen wir als Beispiel mal Großbritannien. Wer hier mehr als 50km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt hier bis zu 2860€. Auch in Österreich kann dies mit bis zu 2180€ richtig teuer werden. Und selbst in Frankreich löhnt man bis zu 1500€. Besonders streng sind übrigens die Schweizer. Hier kann aus schon ab 20km/h zu schnell teuer werden.

In Deutschland kosten 50 km/h zu schnell „lediglich“ 240€. Und der Bußgeldkatalog endet bei 600€, wenn man mehr als 70 km/h zu schnell ist. Was in Deutschland allerdings hinzu kommt, ist ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Was gerade für Berufstätige, Freiberufler und Selbstständige natürlich mehr als nur unangenehm werden kann.

Entzug der Fahrerlaubnis und die MPU

Besonders kritisch wird es dann, wenn man aufgrund von vielen Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss die Fahrerlaubnis entzogen bekommt. Dies bedeutet nämlich, dass der Führerschein erstmal weg ist. Wann dieser neu erteilt werden kann und unter welchen Bedingungen hängt von gerichtlichen Entscheidungen ab und ist ein durchaus komplexes Thema. Es kommt allerdings, gerade wenn es um Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geht, sehr oft vor, dass der Betroffene seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nachweisen muss. Und dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Medizinisch-Psychologische Untersuchung oder kurz MPU.

Nachweis von Verhaltens- und Einstellungsveränderungen

Die MPU „besteht“ man übrigens nur, wenn es aufgrund dieses Gutachtens belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen gibt. Wer also unvorbereitet bei der MPU auftaucht, dem kann es passieren, dass er „durchfällt“. Kein Wunder also, dass es eine Reihe Hilfsangebote gibt, die einem dahingehend beraten eben nicht durch die MPU zu fallen.

Eine solche Beratung bietet zum Beispiel die Dipl. Verkehrspsychologin Agnes Böing auf ihrer Webseite oder via Telefon unter 01577 / 31 808 26


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