Email Marketing ist für viele Firmen, Dienstleister aber auch für eine ganze Reihe Einzelunternehmer das Mittel der Wahl, wenn es darum geht bestehende Kundenkontakte auszubauen beziehungsweise zu festigen. Als solches ist es dem Direktmarekting zuzuordnen. Und ja, wie der Name schon sagt, funktioniert das Ganze über das Versenden von Emails.
Klingt eigentlich einfach, ist es aber leider nicht ganz! Mit dem simplen Versenden von Emails, ist es alleine leider nicht getan. Vieles gilt es im Bereich Email Marketing zu beachten und an der ein oder anderen Stelle lauern auch rechtliche Fallstricke.
Diese 6 Tipps sollen Dir die Sache mit dem Email Marketing etwas einfacher machen:
Die Tipps zum Email Marketing
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Mobiles Design
Fakt ist, dass 50% aller Emails mittlerweile auf mobilen Geräten geöffnet werden. Dies solltest Du bedenken und das mobile Design Deine Newsletters als Grundlage nehmen. Letztendlich kommt dies sogar der Übersichtlichkeit allgemein zugute.
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Social Media und Email Marketing ergänzen sich
Social Media Marketing und Email Marketing sollten sich ergänzen. Per Social Media generierst du Newsletter Anmeldungen und per Newsletter sorgst du für Social Media Engagement.
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Systeme auf dem neusten Stand halten
Eine Binsenweisheit: Halte auch Dein Newsletter System auf dem neusten Stand. Schließlich verändert sich die Technik ständig und aktuelle Technik vereinfacht in vielen Fällen einiges. Das gilt auch für das Versenden Deines Newsletters. Dies solltest Du regelmäßig erledigen, denn früher oder später wird es ohnehin notwendig.
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Segmentiere Deine Empänger
Erstelle auf jeden Fall gut auf Deine unterschiedlichen Empfänger abgestimmte Newsletter. Denn unpassende Werbung wirkt nicht nur unproffesionell, sondern verfehlt ganz sicher ihr Ziel.
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Für rechtssichere Newsletter Anmeldung sorgen
Ganz wichtig ist, dass du ein rechtsicheres Anmeldeformular für Deinen Newsletter auf Deiner Seite einbindest. Denn schon die Abfrage unnötiger Informationen, wie z.B. die Telefonnummer, kann zu teuren Abmahnungen führen. Die einzig erlaubte Pflichtangabe bei der Newsletter Anmeldung ist die Email Adresse des Empfängers. Und ganz wichtig ist, immer das Double Opt In Verfahren zur Anmeldung nutzen.
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Keine unerwünschte Werbung
Grundsätzlich gilt, dass man alle nicht ausdrücklich durch den Kunden angeforderten Email frei von Werbung halten sollte. Das betrifft auch Transaktions Mails und Bestätigungsmails vor Abschluss des Double Opt In Verfahrens.
Ein paar einfache Tipps also, die den Einsatz des Email Marktings schon ein ganzes Stück einfacher und zielführender gestallten können.